Erstattung der Bestattungskosten
Durch jahrelange Erfahrung sind wir in der Lage, Ihnen bei der Erstattung eines Teils der Bestattungskosten durch Versicherung (kroatische Krankenversicherungsbehörde -HZZO) oder Sozialamt zu helfen. HZZO erstattet die Kosten auf HZZO-Auftrag.
Für die Beerdigung einer Person, die keinen gesetzlichen oder vertraglichen Unterhaltspflichtigen hat, wird aufgrund eines geschlossen Vertrages über lebenslangen Unterhalt eine einmalige Bestattungskostenpauschale anerkannt. Eine einmalige Erstattung der Bestattungskosten wird einer Person anerkannt, die zum Zeitpunkt des Todes Begünstigter des Anspruchs oder ein Mitglied eines Haushalts ist, der Begünstigter des Anspruchs auf eine garantierte Mindestentschädigung ist, und für eine Person, die zum Zeitpunkt des Todes Begünstigter von Unterkunft oder organisiertem Wohnen ist.
Eine einmalige Erstattung der grundlegenden Bestattungskosten wird vom zuständigen Sozialhilfezentrum an die natürliche oder juristische Person gezahlt, die die Bestattungskosten bezahlt hat, oder an die juristische Person, die für Bestattungsdienstleistungen registriert ist und die Dienstleistung erbracht hat.
Der Anspruch auf Erstattung der Bestattungskosten im Todesfall infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wird durch Antragstellung bei der zuständigen Regionalstelle von HZZO beantragt und steht der juristischen oder natürlichen Person zu, die die Kosten der Beerdigung des Versicherten getragen hat.